Inspektion und Wartung im Kreis Schleswig-Flensburg
Service, Wartung, Reparaturen und Inspektionen werden 1:1 nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller umgesetzt. So ist sichergestellt, dass die Garantien des Fahrzeugherstellers voll erhalten bleiben und Ihr Fahrzeug auch nach vielen Jahren noch seinen Wert behält. Die regelmäßigen Wartungen werden von allen Herstellern in fest vorgeschriebenen Intervallen vorgegeben. Es werden die wichtigsten Teile des Fahrzeugs auf Verschleiß überprüft. Die Inspektion Ihres Fahrzeuges ist keine Pflicht. Allerdings wirkt sie sich positiv auf Lebensdauer, Wiederverkaufswert, Kulanz und Ihre Sicherheit aus. Zudem werden durch eine regelmäßige Wartung oftmals teure Folgeschäden vermieden.
Eine Vertragswerkstatt
ist kein Muss!
Den meisten Autobesitzern stellt sich die Frage, wo Sie ihre Inspektion durchführen lassen können und ob man laut Hersteller an die jeweilige Vertragswerkstatt gebunden ist. Nein! Das sind Sie nicht! Sie können in unserer Werkstatt, zwischen Husum, Flensburg und Rendsburg, Ihr Fahrzeug von unserem qualifiziertem und erfahrenem Fachpersonal inspizieren lassen.
Mit Inkrafttreten der KFZ-GVO (461/2010) ist seit 01. Juni 2010 geregelt, dass Kunden während der Garantie-/Gewährleistungszeit selbst entscheiden können in welcher Werkstatt sie die nötigen regulären Wartungen (z.B. Ölwechsel, Filterwechsel, Durchsichten etc.) durchführen möchten. Somit ist keine feste Bindung an die Vertragswerkstätten da.
„Der Erhalt der Herstellergarantie soll gewährleistet werden“
Auch wenn die Bindung an die Vertragswerkstätten nicht (mehr) gegeben ist, sollte für den Erhalt der Herstellergarantie, die Wartung strickt nach Herstellervorgabe durchgeführt werden. Ersatzteile sollten aus Erstanbieter Qualität verwendet werden und die vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle eingehalten werden. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ausnahmen sind Arbeiten, welche aus Garantie und Gewährleistungen hervorgehen sowie Rückrufaktionen. Das sind Arbeiten, welche ausschließlich in den Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen.
Umfang einer Inspektion
Es wird unterschieden zwischen einer kleinen und einer großen Inspektion, wobei diese je nach Hersteller ggf. eine andere Benennung haben. Bei der kleinen Inspektion ist meist nur ein (Motor-) Ölwechsel, (Motor-) Ölfilter, Poll- bzw.Luftfilter, Bremsenwechsel, sowie das Prüfen der Scheibenwischer notwendig. Bei der großen Inspektion wiederum ist der Aufwand wesentlich umfangreicher. Unter anderem wird der Motor, das Getriebe, das Abgassystem, die Bremsen, die Elektrik, die Lenkung, die Achsen, die Räder und die Karosserie geprüft. Je nach Hersteller kann diese mehr als 34 Prüfpositionen umfassen. Bei allen modernen und hochtechnischen Fahrzeugen, ist eine Inspektion ohne Prüfgerät nicht mehr möglich.
Kontakt
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Adresse
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24855 Jübek
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Fax
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